Was ich euch im Dunkeln sage, davon redet am hellen Tag, und was man euch ins Ohr flüstert, das verkündet von den Dächern. (Mt 10,27)

 

 

 

 

An der Kirchgemeindeversammlung vom 29. November 2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Genehmigung des Voranschlages 2017 und Festsetzung des Steuerfusses auf 10%.
2. Ein Planungskredit für die Sanierung des Pfarreizentrums von Fr. 330‘000.- wurde genehmigt.
3. Frau Priska Hänni wurde durch Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2014-2018 zum Mitglied der Rechnungsprüfungskommission gewählt.

Gegen die Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich, Hirschengraben 66, 8001 Zürich,

wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und
im Übrigen wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen

schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Die Kirchenpflege