Was ich euch im Dunkeln sage, davon redet am hellen Tag, und was man euch ins Ohr flüstert, das verkündet von den Dächern. (Mt 10,27)

 

 

 

 

I.

Die Kirchenpflege der röm.-kath. Kirchgemeinde Regensdorf hat mit Beschluss vom 14. September 2017 gestützt auf $ 13 Abs. 3 Kirchengesetz vom 1. Januar 2010 (KiG) i.V.m. Art. 58 der Kirchenordnung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich vom 29. Januar 2009 (KO) und $$ 113 ff. des Gesetzes über die politischen Recht des Kantons Zürich vom 1, September 2003 (GPR) entschieden, den Stimmberechtigten Pfarrer Remo Eggenberger, geb. 1971, zur Bestätigung für die am 1. luli 2018 beginnende neue Amtsdauer 2018 - 2024 vorzuschlagen.

 

 II.

 Gestützt auf $ 117 Abs. 3 GPR findet die Bestätigung in stiller Wahl statt, sofern nicht binnen 20 Tagen vom Datum dieser Publikation an mindestens 200 Stimmberechtigte das Begehren um Vornahme der Bestätigungswahl an der Urne verlangen. In diesem Fall findet am 4. März 2018 eine Wahl an der Urne statt.

 

 III.

 Das Begehren um Durchführung der Urnenwahl ist schriftlich beim Präsidenten der Kirchenpflege, Giovanni Catania, Schulstrasse It2,8105 Regensdorf zu stellen und das Begehren ist auf jedem Unterschriftenbogen deutlich anzuführen. Auf dem Begehren haben die unterzeichnenden Stimmberechtigten, Namen, Vornamen, Geburtsjahr und Adresse anzugeben. Ein Rückzug des Begehrens ist nicht zulässig. Begehren um Vornahme von Pfarrwahlen an der Urne sind nicht öffentlich einsehbar (S 24 Abs. 4 Verordnung über die politlschen Rechte vom 27. Oktober 2004 [VPR]). Namen und weitere Angaben der Unterzeichnenden unterliegen dem Amtsgeheimnis. Öffentlich bekannt gegeben wird lediglich die Anzahl der eingereichten Unterschriften.

 

 IV.

 Gegen diese Entscheid kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, Bt57 Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

 V.  Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan der Kirchgemeinde Regensdorf.

 

  Regensdorf, 26. September 2017                           Römisch-katholische Kirchenpflege Regensdorf

 

                                                              Der Präsident:  Der Aktuar: 
   Giovanni Catania  Jonathan Bieler