Was ich euch im Dunkeln sage, davon redet am hellen Tag, und was man euch ins Ohr flüstert, das verkündet von den Dächern. (Mt 10,27)

 

 

 

 

I.

Am 29.09.2017 ist der Beschluss der Kirchenpflege mit den Vorschlägen zur Bestätigung des Pfarrers für die Amtsdauer 2018 - 2024 amtlich veröffentlicht worden. Binnen der gesetzlichen Frist von 20 Tagen zur Einreichung des Begehrens um Durchführung der Bestätigungswahl an der Urne sind 587 Unterschriften von Stimmberechtigten eingereicht worden.

II. 

Demzufolge wird auf den 4. März 2018 eine Urnenwahl angeordnet.

III. 

Gegen diesen Entscheid kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

IV. 

Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan der Kirchgemeinde.

V. Mitteilung an die politische Gemeinde Regensdorf, an den Bezirksrat Dielsdorf sowie an den Synodalrat der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich und das Generalvikariat für die Kantone Zürich und Glarus.

 

  Regensdorf, 2. November 2017                           Römisch-katholische Kirchenpflege Regensdorf

 

                                                              Der Präsident:  Der Aktuar: 
   Giovanni Catania  Jonathan Bieler