An der Kirchgemeindeversammlung vom 6. Juni 2017 wurde genehmigt:

1. Jahresrechnung 2016

Aufwand:Fr. 2‘523‘579.59
Ertrag: Fr. 2‘445‘554.38
Aufwandüberschuss: Fr. 78‘025.21

Gegen den Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich, Hirschengraben 66, 8001 Zürich,

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und
  • im Übrigen wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen

schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Die Kirchenpflege