I. |
Am 29.09.2017 ist der Beschluss der Kirchenpflege mit den Vorschlägen zur Bestätigung des Pfarrers für die Amtsdauer 2018 - 2024 amtlich veröffentlicht worden. Binnen der gesetzlichen Frist von 20 Tagen zur Einreichung des Begehrens um Durchführung der Bestätigungswahl an der Urne sind 587 Unterschriften von Stimmberechtigten eingereicht worden. |
II. |
Demzufolge wird auf den 4. März 2018 eine Urnenwahl angeordnet. |
III. |
Gegen diesen Entscheid kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. |
IV. |
Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan der Kirchgemeinde. |
V. | Mitteilung an die politische Gemeinde Regensdorf, an den Bezirksrat Dielsdorf sowie an den Synodalrat der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich und das Generalvikariat für die Kantone Zürich und Glarus. |
Regensdorf, 2. November 2017 | Römisch-katholische Kirchenpflege Regensdorf |
Der Präsident: | Der Aktuar: | ||
Giovanni Catania | Jonathan Bieler |