An der Kirchgemeindeversammlung vom 07.12.2023 wurde folgendes genehmigt/beschlossen:

1. Baukredit über Fr. 4‘797‘000.- inkl. MWST für bauliche Sanierungsmassnahmen des Pfarreizentrums

2. Schaffung einer neuen Kommunikationsstelle 30%

3. Anpassung der Entschädigung der Behördenmitglieder

4. Budget 2024
Aufwand: Fr. 2'920'950.-
Ertrag: Fr. 2'897'750.-
Aufwandüberschuss: Fr. 23'200.-

5. Festsetzung des Steuerfusses 2024 auf 10%

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und
- im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

>> PROTOKOLL DER KGV VOM 7.12.2023 

>> BUDGET 2024

Die Kirchenpflege