Organisation

Strukturen der katholischen Kirche im Kanton Zürich – das duale System

Ein zentrales Merkmal der katholischen Kirche im Kanton Zürich ist das sogenannte duale System. Es beschreibt das partnerschaftliche Zusammenspiel von kirchenrechtlichen (pastoralen) und staatskirchenrechtlichen (organisatorisch-administrativen) Strukturen. Während das kirchliche Leben in der Regel in der Pfarrei stattfindet, sorgt die Kirchgemeinde für die Finanzierung dieses Lebens durch die Verwaltung der Steuereinnahmen. Über den Einsatz dieser öffentlichen Mittel ist die Kirchgemeinde rechenschaftspflichtig.

Jede Kirchgemeinde wählt demokratisch eine Kirchenpflege mit mindestens fünf Mitgliedern sowie eine Rechnungsprüfungskommission (RPK) mit mindestens drei Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre, mit Möglichkeit zur Wiederwahl.

Die Kirchenpflege übernimmt die Führungsverantwortung innerhalb der Kirchgemeinde. Sie verfügt über einen eigenen, gesetzlich geregelten Zuständigkeitsbereich und setzt die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung um. Gleichzeitig handelt sie unabhängig und trifft Entscheidungen eigenverantwortlich und pflichtgemäss, soweit diese nicht anderen Gremien oder der Stimmbürgerschaft vorbehalten sind. Im Sinne des dualen Systems nimmt auch der Pfarrer an den Sitzungen der Kirchenpflege teil und bringt die seelsorgerliche Sicht ein.

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) bildet die erste Instanz der finanziellen Aufsicht. Sie prüft das Budget, die Jahresrechnung und alle Geschäfte mit finanziellen Auswirkungen im Hinblick auf deren Richtigkeit, Zweckmässigkeit und finanzpolitische Angemessenheit. Ihre Berichte dienen der Vorbereitung der Kirchgemeindeversammlung, die letztlich über die finanziellen Geschäfte entscheidet.