Was ich euch im Dunkeln sage, davon redet am hellen Tag, und was man euch ins Ohr flüstert, das verkündet von den Dächern. (Mt 10,27)

 

 

 

 

Die Heiligen Messen sind seit dem 28. Mai wieder öffentlich besuchbar, unterliegen dabei jedoch einigen Schutzmassnahmen, welche vom BAG und der SBK festgelegt wurden. Die SBK schreibt dazu: «Der Gottesdienstbesuch und der Infektionsschutz sollen gleichermassen gewährleistet werden. Darum fordert die Schweizer Bischofskonferenz alle Gläubigen auf, in Selbstverantwortung ihren Teil zur Eindämmung dieser Pandemie beizutragen.» und weiter: «Die Schutzmassnahmen sind nötig und sinnvoll, um in verantwortungsvoller Weise schrittweise das kirchliche und spirituelle Leben in unserem Land wieder zu normalisieren. Die Einschränkungen entsprechen einer recht verstandenen Selbst- und Nächstenliebe. Sicherlich wird es noch eine Weile dauern bis zu einem vollen kirchlichen und religiösen Leben. Dabei sind die öffentlichen Gottesdienste – und religiösen Veranstaltungen – nur ein Teil davon, was das Christsein ausmacht. Auch die vielen familiären und nachbarschaftlichen Formen des Glaubenslebens, das Gebet und die gottesdienstliche Feier zu Hause gehören dazu.» (Das komplette Schutzkonzept des Bistums Chur finden Sie hier).

Die wichtigsten Massnahmen sind nachfolgend aufgelistet.

  • Bisher ist keine Registrierung der Gottesdienst-Besucher nötig.
  • Während der Liturgie: Achten Sie bitte beim Gang zur Kommunion auf den einzuhaltenden Abstand und die Markierungen. Auf Mundkommunion wird weiterhin verzichtet. Der Austausch des Friedensgrusses entfällt. Der Gemeindegesang wird stark reduziert, daher liegen auch keine Gesangsbücher aus.
  • Gläubige, die krank sind oder sich krank fühlen, werden gebeten dem Gottesdienst fern zu bleiben. Das Gebet zu Hause in den Familien, aber auch von Alleinstehenden soll weiter gepflegt oder neu entdeckt werden.
  • Seit dem 18. Oktober 2020 gilt eine Maskenpflicht in Räumlichkeiten, die öffentlich zugänglich sind. Das betrifft somit auch Kirchen und kirchliche Versammlungsräume, unabhängig davon, ob die Abstände eingehalten werden oder die Kontaktdaten erhoben werden.