Was ich euch im Dunkeln sage, davon redet am hellen Tag, und was man euch ins Ohr flüstert, das verkündet von den Dächern. (Mt 10,27)

 

 

 

 

Die Kirchgemeindeversammlung vom 29. August 2021 beschliesst:

1. Der Antrag betreffend den Baukredit für ein Basispaket über Fr. 6‘640‘000.- inkl. MwSt. für bauliche Sanierungsmassnahmen und Aufwertung des Kirchenraums wird abgelehnt.

2. Der Antrag betreffend die nachträgliche Urnenabstimmung über das Basispaket und Zusatzpaket wird angenommen.

Über das Traktandum 2 "Antrag Baukredit für Zusatzpaket über Fr. 1‘400‘000.- inkl. MwSt. für bauliche Verbesserungen Mauritiussaal, UG und für zusätzliche Massnahmen im Kirchenraum" wurde infolge der Ablehnung des Basispakets nicht abgestimmt.

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch- katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und
- im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen
schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

>> PROTOKOLL DER AUSSERORDENTLICHEN KGV VOM 29. AUGUST ALS PDF

Röm.-kath. Kirchenpflege, 03.09.2021, Regensdorf